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Bayern Landkreis Cham Michelsneukirchen

Hebesätze Michelsneukirchen

Landkreis Cham · AGS 09372142 · 1.728 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Michelsneukirchen beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Cham liegt bei 330 % und damit auf demselben Wert.

Wie Michelsneukirchen zum Landesdurchschnitt liegt

Michelsneukirchen liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.482-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Michelsneukirchen im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Michelsneukirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Michelsneukirchen 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Cham 330 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Cham mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Michelsneukirchen auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Michelsneukirchen

Gemeinden im Landkreis Cham mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Michelsneukirchen Grundsteuer B
Arnschwang 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Arrach 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Blaibach 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Falkenstein 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Pemfling 330 % 0 Prozentpunkte 300 %

Was die Gewerbesteuer in Michelsneukirchen konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Michelsneukirchen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Michelsneukirchen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Michelsneukirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Michelsneukirchen?

In Michelsneukirchen gilt ein Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.030,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Michelsneukirchen?

340 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Michelsneukirchen hoch?

Michelsneukirchen liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Cham von 330 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Michelsneukirchen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Michelsneukirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.