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Hessen Landkreis Limburg-Weilburg Mengerskirchen, Marktflecken

Hebesätze Mengerskirchen, Marktflecken

Landkreis Limburg-Weilburg · AGS 06533011 · 5.785 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
220 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

310 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Mengerskirchen, Marktflecken aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Landkreis Limburg-Weilburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Wo Mengerskirchen, Marktflecken im Vergleich steht

Der Wert von 310 % ordnet Mengerskirchen, Marktflecken im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 269 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 2 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 276-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Mengerskirchen, Marktflecken im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mengerskirchen, Marktflecken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mengerskirchen, Marktflecken 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Limburg-Weilburg 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mengerskirchen, Marktflecken auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Mengerskirchen, Marktflecken liegt

Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mengerskirchen, Marktflecken Grundsteuer B
Beselich 305 % −5 Prozentpunkte 280 %
Brechen 357 % +47 Prozentpunkte 365 %
Elz 357 % +47 Prozentpunkte 365 %
Dornburg 362 % +52 Prozentpunkte 351 %
Limburg a. d. Lahn 370 % +60 Prozentpunkte 365 %

Gewerbesteuer in Mengerskirchen, Marktflecken an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 310 % macht daraus 10.361,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Mengerskirchen, Marktflecken selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Mengerskirchen, Marktflecken noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mengerskirchen, Marktflecken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mengerskirchen, Marktflecken?

Der Hebesatz liegt bei 310 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.361,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mengerskirchen, Marktflecken?

280 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Mengerskirchen, Marktflecken hoch?

Der Median Landkreis Limburg-Weilburg liegt bei 380 %. Mengerskirchen, Marktflecken liegt damit 70 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Mengerskirchen, Marktflecken. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Mengerskirchen, Marktflecken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.