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Hessen Landkreis Limburg-Weilburg Brechen

Hebesätze Brechen

Landkreis Limburg-Weilburg · AGS 06533002 · 6.492 Einwohner

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
332 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Brechen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 357 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Limburg-Weilburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 23 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Brechen hoch?

62 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 357 % fest. Damit liegt Brechen im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 9 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 253-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Brechen nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Brechen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Brechen 357 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Limburg-Weilburg 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Brechen auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Brechen

Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Brechen Grundsteuer B
Elz 357 % 0 Prozentpunkte 365 %
Dornburg 362 % +5 Prozentpunkte 351 %
Limburg a. d. Lahn 370 % +13 Prozentpunkte 365 %
Elbtal 380 % +23 Prozentpunkte 230 %
Hadamar 380 % +23 Prozentpunkte 460 %

Ein Rechenbeispiel für Brechen

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 357 %, also 11.932,73 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Brechen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Brechen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Brechen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Brechen?

357 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.932,73 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Brechen?

Die Grundsteuer B liegt bei 365 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Brechen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Brechen liegt 23 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Brechen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Brechen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.