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Hebesätze Brechen
In Brechen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 357 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Limburg-Weilburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 23 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Brechen hoch?
62 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 357 % fest. Damit liegt Brechen im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 9 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 253-grösste von 422 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Brechen nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Brechen | 357 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Limburg-Weilburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −23 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −23 Prozentpunkte |
Von 19 Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Brechen auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Brechen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Brechen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Elz | 357 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Dornburg | 362 % | +5 Prozentpunkte | 351 % |
| Limburg a. d. Lahn | 370 % | +13 Prozentpunkte | 365 % |
| Elbtal | 380 % | +23 Prozentpunkte | 230 % |
| Hadamar | 380 % | +23 Prozentpunkte | 460 % |
Ein Rechenbeispiel für Brechen
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 357 %, also 11.932,73 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Brechen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Brechen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Brechen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Brechen?
357 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.932,73 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Brechen?
Die Grundsteuer B liegt bei 365 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Brechen hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Brechen liegt 23 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Brechen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.