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Nordrhein-Westfalen Märkischer Kreis Menden (Sauerland)

Hebesätze Menden (Sauerland)

Märkischer Kreis · AGS 05962040 · 52.492 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Menden (Sauerland), Stadt

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
595 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Menden (Sauerland) beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 595 %. Der Median Märkischer Kreis liegt bei 450 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wo Menden (Sauerland) im Vergleich steht

Der Wert von 420 % ordnet Menden (Sauerland) im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 81 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 73-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Menden (Sauerland) nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Menden (Sauerland), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Menden (Sauerland) 420 % Berichtsjahr 2024
Median Märkischer Kreis 450 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Märkischer Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Menden (Sauerland) auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Menden (Sauerland) liegt

Gemeinden im Märkischer Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Menden (Sauerland) Grundsteuer B
Schalksmühle 437 % +17 Prozentpunkte 455 %
Halver 450 % +30 Prozentpunkte 550 %
Herscheid 450 % +30 Prozentpunkte 680 %
Kierspe 450 % +30 Prozentpunkte 537 %
Meinerzhagen 450 % +30 Prozentpunkte 575 %

Ein Rechenbeispiel für Menden (Sauerland)

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 420 % macht daraus 14.038,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Menden (Sauerland) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Menden (Sauerland) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Menden (Sauerland)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Menden (Sauerland)?

Der Hebesatz liegt bei 420 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.038,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Menden (Sauerland)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 595 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Menden (Sauerland) hoch?

Der Median Märkischer Kreis liegt bei 450 %. Menden (Sauerland) liegt damit 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Menden (Sauerland) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Menden (Sauerland)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.