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Bayern Landkreis Kitzingen Marktsteft

Hebesätze Marktsteft

Landkreis Kitzingen · AGS 09675149 · 1.953 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Marktsteft, St

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Marktsteft ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Kitzingen liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Marktsteft bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Marktsteft im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.357-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Marktsteft nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Marktsteft, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Marktsteft 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kitzingen 320 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Kitzingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Marktsteft auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Marktsteft liegt

Gemeinden im Landkreis Kitzingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Marktsteft Grundsteuer B
Abtswind 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Biebelried 330 % −10 Prozentpunkte 350 %
Dettelbach 330 % −10 Prozentpunkte 330 %
Geiselwind 350 % +10 Prozentpunkte 350 %
Martinsheim 350 % +10 Prozentpunkte 380 %

Ein Rechenbeispiel für Marktsteft

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Marktsteft legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Marktsteft fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Marktsteft

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Marktsteft?

Der Hebesatz liegt bei 340 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.364,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Marktsteft?

Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Marktsteft hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Kitzingen von 320 % liegt Marktsteft 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Marktsteft. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Marktsteft
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.