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Bayern Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge Marktleuthen

Hebesätze Marktleuthen

Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge · AGS 09479135 · 2.926 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Marktleuthen, St

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Marktleuthen beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Marktleuthen hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Marktleuthen im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.025-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Marktleuthen nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Marktleuthen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Marktleuthen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Marktleuthen auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Marktleuthen Grundsteuer B
Kirchenlamitz 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Wunsiedel 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Selb 390 % +10 Prozentpunkte 360 %
Arzberg 360 % −20 Prozentpunkte 370 %
Marktredwitz 360 % −20 Prozentpunkte 380 %

Ein Rechenbeispiel für Marktleuthen

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Marktleuthen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Marktleuthen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Marktleuthen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Marktleuthen?

In Marktleuthen gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Marktleuthen?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Marktleuthen hoch?

Der Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge liegt bei 360 %. Marktleuthen liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Marktleuthen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Marktleuthen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.