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Bayern Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge Kirchenlamitz

Hebesätze Kirchenlamitz

Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge · AGS 09479129 · 3.129 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kirchenlamitz, St

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Kirchenlamitz setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Kirchenlamitz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Kirchenlamitz im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 966-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Kirchenlamitz im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kirchenlamitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kirchenlamitz 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchenlamitz auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Kirchenlamitz mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kirchenlamitz Grundsteuer B
Marktleuthen 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Wunsiedel 380 % 0 Prozentpunkte 420 %
Selb 390 % +10 Prozentpunkte 360 %
Arzberg 360 % −20 Prozentpunkte 370 %
Marktredwitz 360 % −20 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Kirchenlamitz an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Kirchenlamitz beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Kirchenlamitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Kirchenlamitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchenlamitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchenlamitz?

Kirchenlamitz setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchenlamitz?

360 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kirchenlamitz hoch?

Gemessen am Median Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge von 360 % liegt der Satz von Kirchenlamitz 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kirchenlamitz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Kirchenlamitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.