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Hebesätze Marienhafe
Für Marienhafe ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Aurich liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.
Wie Marienhafe zum Landesdurchschnitt liegt
Marienhafe liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 463-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Marienhafe nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Marienhafe | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Aurich | 400 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 24 Gemeinden im Landkreis Aurich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Marienhafe auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Marienhafe | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Aurich | 400 % | 0 Prozentpunkte | 441 % |
| Baltrum | 400 % | 0 Prozentpunkte | 600 % |
| Berumbur | 400 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Leezdorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Osteel | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
Ein Rechenbeispiel für Marienhafe
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wo die Festsetzung für Marienhafe nachzulesen ist
Marienhafe legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Marienhafe fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Was Marienhafe aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 734.780 Euro | 296 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 64.293 Euro | 26 Euro |
| Grundsteuer B | 353.077 Euro | 142 Euro |
| Grundsteuer A | 4.308 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.484 | |
Marienhafe nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 296 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Marienhafe
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Marienhafe?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Marienhafe?
Die Grundsteuer B liegt bei 420 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Marienhafe hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Marienhafe liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Marienhafe selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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