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Hebesätze Marienfließ
In Marienfließ gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Prignitz liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.
Wie Marienfließ bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Marienfließ im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 320 % setzen bundesweit 435 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 128 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 331-grösste von 413 Gemeinden des Landes.
Marienfließ im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Marienfließ | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Prignitz | 320 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Prignitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Marienfließ auf Platz 10, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Marienfließ mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Marienfließ | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Karstädt | 320 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Meyenburg | 320 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
| Pirow | 320 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Weisen | 320 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Groß Pankow (Prignitz) | 323 % | +3 Prozentpunkte | 381 % |
Gewerbesteuer in Marienfließ an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 320 % ergibt das 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Marienfließ beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Marienfließ selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Marienfließ noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Marienfließ
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Marienfließ?
Marienfließ setzt 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.696,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Marienfließ?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Marienfließ hoch?
Gemessen am Median Landkreis Prignitz von 320 % liegt der Satz von Marienfließ genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Marienfließ. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.