Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Brandenburg Landkreis Prignitz Karstädt

Hebesätze Karstädt

Landkreis Prignitz · AGS 12070173 · 6.001 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
270 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

320 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Karstädt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Prignitz liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Wie Karstädt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Karstädt im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 320 % setzen bundesweit 435 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 128 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 116-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Karstädt vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Karstädt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Karstädt 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Prignitz 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Prignitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Karstädt auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Karstädt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Prignitz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Karstädt Grundsteuer B
Marienfließ 320 % 0 Prozentpunkte 380 %
Meyenburg 320 % 0 Prozentpunkte 385 %
Pirow 320 % 0 Prozentpunkte 410 %
Weisen 320 % 0 Prozentpunkte 395 %
Groß Pankow (Prignitz) 323 % +3 Prozentpunkte 381 %

Wie viel Gewerbesteuer in Karstädt anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 320 % ergibt das 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Karstädt beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Karstädt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Karstädt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Karstädt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Karstädt?

Karstädt setzt 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.696,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Karstädt?

Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Karstädt hoch?

Karstädt liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Prignitz von 320 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Karstädt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Karstädt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.