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Hebesätze Malgersdorf
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Malgersdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wie Malgersdorf zum Landesdurchschnitt liegt
Malgersdorf liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.769-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Malgersdorf vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Malgersdorf | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rottal-Inn | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 31 Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Malgersdorf auf Platz 28, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Malgersdorf
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Malgersdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Egglham | 380 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Ering | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Bad Birnbach | 370 % | −10 Prozentpunkte | 380 % |
| Eggenfelden | 370 % | −10 Prozentpunkte | 340 % |
| Unterdietfurt | 390 % | +10 Prozentpunkte | 390 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Malgersdorf anfällt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Malgersdorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Malgersdorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Malgersdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Malgersdorf?
In Malgersdorf gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Malgersdorf?
Malgersdorf setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Malgersdorf hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Rottal-Inn von 350 % liegt Malgersdorf 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Malgersdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.