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Bayern Landkreis Rottal-Inn Eggenfelden

Hebesätze Eggenfelden

Landkreis Rottal-Inn · AGS 09277116 · 14.237 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Eggenfelden, St

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Eggenfelden beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Eggenfelden zum Landesdurchschnitt liegt

Eggenfelden liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.537 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 137-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Eggenfelden im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eggenfelden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eggenfelden 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rottal-Inn 350 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eggenfelden auf Platz 25, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eggenfelden Grundsteuer B
Bad Birnbach 370 % 0 Prozentpunkte 380 %
Wittibreut 370 % 0 Prozentpunkte 420 %
Egglham 380 % +10 Prozentpunkte 370 %
Ering 380 % +10 Prozentpunkte 380 %
Malgersdorf 380 % +10 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Eggenfelden an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Eggenfelden nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Eggenfelden selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Eggenfelden noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eggenfelden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eggenfelden?

Eggenfelden setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eggenfelden?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Eggenfelden hoch?

Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 %. Eggenfelden liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Eggenfelden selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Eggenfelden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.