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Hebesätze Eggenfelden
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Eggenfelden beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Eggenfelden zum Landesdurchschnitt liegt
Eggenfelden liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.537 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 137-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Eggenfelden im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Eggenfelden | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rottal-Inn | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 31 Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eggenfelden auf Platz 25, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Eggenfelden | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Birnbach | 370 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Wittibreut | 370 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Egglham | 380 % | +10 Prozentpunkte | 370 % |
| Ering | 380 % | +10 Prozentpunkte | 380 % |
| Malgersdorf | 380 % | +10 Prozentpunkte | 350 % |
Gewerbesteuer in Eggenfelden an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo die Festsetzung für Eggenfelden nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Eggenfelden selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Eggenfelden noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eggenfelden
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eggenfelden?
Eggenfelden setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eggenfelden?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Eggenfelden hoch?
Der Median Landkreis Rottal-Inn liegt bei 350 %. Eggenfelden liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Eggenfelden selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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