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Hebesätze Mainhardt
Für Mainhardt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Schwäbisch Hall liegt bei 353 %, die Differenz beträgt 27 Prozentpunkte.
Was der Wert für Mainhardt bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Mainhardt im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 833 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 436-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Mainhardt ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Mainhardt | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Schwäbisch Hall | 353 % | Berichtsjahr 2024 | +27 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 30 Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mainhardt auf Platz 24, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Mainhardt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Mainhardt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Untermünkheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Crailsheim | 375 % | −5 Prozentpunkte | 420 % |
| Braunsbach | 390 % | +10 Prozentpunkte | 500 % |
| Fichtenau | 370 % | −10 Prozentpunkte | 450 % |
| Langenburg | 390 % | +10 Prozentpunkte | 680 % |
Was der Hebesatz in Mainhardt in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Mainhardt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Mainhardt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Mainhardt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.906.933 Euro | 487 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 220.899 Euro | 37 Euro |
| Grundsteuer B | 831.513 Euro | 139 Euro |
| Grundsteuer A | 84.916 Euro | 14 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 5.973 | |
Je Einwohner flossen Mainhardt im Berichtsjahr 2024 487 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mainhardt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mainhardt?
Mainhardt setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mainhardt?
Die Grundsteuer B liegt bei 410 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Mainhardt hoch?
Gemessen am Median Landkreis Schwäbisch Hall von 353 % liegt der Satz von Mainhardt 27 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Mainhardt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.