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Rheinland-Pfalz Landkreis Südliche Weinstraße Maikammer

Hebesätze Maikammer

Landkreis Südliche Weinstraße · AGS 07337052 · 4.408 Einwohner

Gewerbesteuer
398 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
356 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Maikammer gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 398 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte.

Was der Wert für Maikammer bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Maikammer im vierten Fünftel; der Satz von 398 % kommt insgesamt 12 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.705 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 146-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Maikammer im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Maikammer, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Maikammer 398 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südliche Weinstraße 380 % Berichtsjahr 2024 +18 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +18 Prozentpunkte

Von 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Maikammer auf Platz 56, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Maikammer mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Maikammer Grundsteuer B
Essingen 398 % 0 Prozentpunkte 475 %
Annweiler am Trifels 400 % +2 Prozentpunkte 560 %
Eschbach 400 % +2 Prozentpunkte 465 %
Frankweiler 400 % +2 Prozentpunkte 465 %
Göcklingen 400 % +2 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Maikammer konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 398 % sind das 13.303,15 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 601,65 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Maikammer beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Maikammer, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Maikammer noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Maikammer

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Maikammer?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 398 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.303,15 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Maikammer?

470 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Maikammer hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Maikammer liegt 18 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Maikammer selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Maikammer
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.