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Bayern Landkreis Lindau (Bodensee) Maierhöfen

Hebesätze Maierhöfen

Landkreis Lindau (Bodensee) · AGS 09776118 · 1.577 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Maierhöfen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Lindau (Bodensee) liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Maierhöfen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Maierhöfen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 300 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.567-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Maierhöfen im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Maierhöfen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Maierhöfen 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lindau (Bodensee) 335 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Maierhöfen auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Maierhöfen Grundsteuer B
Gestratz 300 % 0 Prozentpunkte 440 %
Hergensweiler 300 % 0 Prozentpunkte 320 %
Opfenbach 300 % 0 Prozentpunkte 340 %
Bodolz 320 % +20 Prozentpunkte 330 %
Oberreute 320 % +20 Prozentpunkte 440 %

Was die Gewerbesteuer in Maierhöfen konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 300 % ergibt das 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Maierhöfen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Maierhöfen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Maierhöfen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Maierhöfen?

In Maierhöfen gilt ein Hebesatz von 300 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.027,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Maierhöfen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Maierhöfen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 335 %. Maierhöfen liegt 35 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Maierhöfen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Maierhöfen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.