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Bayern Landkreis Lindau (Bodensee) Hergensweiler

Hebesätze Hergensweiler

Landkreis Lindau (Bodensee) · AGS 09776115 · 1.949 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

300 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Hergensweiler aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Lindau (Bodensee) liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Hergensweiler zum Landesdurchschnitt liegt

Hergensweiler liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 300 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.358-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Hergensweiler nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hergensweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hergensweiler 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lindau (Bodensee) 335 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hergensweiler auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hergensweiler Grundsteuer B
Gestratz 300 % 0 Prozentpunkte 440 %
Maierhöfen 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Opfenbach 300 % 0 Prozentpunkte 340 %
Bodolz 320 % +20 Prozentpunkte 330 %
Oberreute 320 % +20 Prozentpunkte 440 %

Ein Rechenbeispiel für Hergensweiler

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 300 % Hebesatz sind 10.027,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Hergensweiler legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Hergensweiler fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hergensweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hergensweiler?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hergensweiler?

Die Grundsteuer B liegt bei 320 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Hergensweiler hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 335 %. Hergensweiler liegt 35 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hergensweiler per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Hergensweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.