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Rheinland-Pfalz Westerwaldkreis Mähren

Hebesätze Mähren

Westerwaldkreis · AGS 07143502 · 212 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Mähren gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Westerwaldkreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Mähren bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Mähren im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.878-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Mähren im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mähren, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mähren 380 % Berichtsjahr 2024
Median Westerwaldkreis 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 192 Gemeinden im Westerwaldkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mähren auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Westerwaldkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mähren Grundsteuer B
Alpenrod 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Arnshöfen 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Astert 380 % 0 Prozentpunkte 385 %
Atzelgift 380 % 0 Prozentpunkte 365 %
Bannberscheid 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Gewerbesteuer in Mähren an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Mähren nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Mähren selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Mähren noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mähren

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mähren?

Mähren setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mähren?

465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Mähren hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Mähren liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Mähren selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Mähren
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.