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Hebesätze Lüdenscheid
Für Lüdenscheid ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 499 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 766 %. Der Median Märkischer Kreis liegt bei 450 %, die Differenz beträgt 49 Prozentpunkte.
Wie Lüdenscheid zum Landesdurchschnitt liegt
Lüdenscheid liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 6 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 499 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 327 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 47-größte von 396 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Lüdenscheid nach Quelle
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lüdenscheid | 499 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Märkischer Kreis | 450 % | Berichtsjahr 2024 | +49 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +119 Prozentpunkte |
Von 15 Gemeinden im Märkischer Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lüdenscheid auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lüdenscheid | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Werdohl | 485 % | −14 Prozentpunkte | 668 % |
| Altena | 480 % | −19 Prozentpunkte | 910 % |
| Balve | 480 % | −19 Prozentpunkte | 675 % |
| Hemer | 480 % | −19 Prozentpunkte | 680 % |
| Iserlohn | 480 % | −19 Prozentpunkte | 589 % |
Ein Rechenbeispiel für Lüdenscheid
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 499 % Hebesatz sind 16.679,08 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.977,57 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Lüdenscheid legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Lüdenscheid fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Lüdenscheid tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 66.426.049 Euro | 933 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 3.474.689 Euro | 49 Euro |
| Grundsteuer B | 20.697.439 Euro | 291 Euro |
| Grundsteuer A | 42.830 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 71.212 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Lüdenscheid im Berichtsjahr 2024 933 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Lüdenscheid liegt über diesem Wert. Im Land Nordrhein-Westfalen liegt der Median bei 742 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lüdenscheid
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lüdenscheid?
Der Hebesatz liegt bei 499 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 16.679,08 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lüdenscheid?
766 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Lüdenscheid hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 450 %. Lüdenscheid liegt 49 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Lüdenscheid legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.