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Hebesätze Lübeck
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lübeck beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Landesmedian in Schleswig-Holstein liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 90 Prozentpunkte.
Wie Lübeck bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lübeck im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 450 % setzen bundesweit 136 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 1.102 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Lübeck im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lübeck | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Lübeck mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lübeck | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Kiel | 450 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Puls | 450 % | 0 Prozentpunkte | 325 % |
| Norderstedt | 440 % | −10 Prozentpunkte | 410 % |
| Wedel | 420 % | −30 Prozentpunkte | 540 % |
| Flensburg | 410 % | −40 Prozentpunkte | 690 % |
Gewerbesteuer in Lübeck an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 450 % ergibt das 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Lübeck beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Lübeck selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Lübeck noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Lübeck
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 170.268.710 Euro | 785 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 13.259.257 Euro | 61 Euro |
| Grundsteuer B | 38.836.368 Euro | 179 Euro |
| Grundsteuer A | 173.601 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 216.889 | |
Je Einwohner flossen Lübeck im Berichtsjahr 2024 785 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lübeck
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lübeck?
Lübeck setzt 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 15.041,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lübeck?
500 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Lübeck durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.