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Schleswig-Holstein ›Lübeck

Hebesätze Lübeck

Schleswig-Holstein · AGS 01003000 · 217.799 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Lübeck, kreisfreie Stadt, Hansestadt

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lübeck beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Landesmedian in Schleswig-Holstein liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 90 Prozentpunkte.

Wie Lübeck bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lübeck im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 450 % setzen bundesweit 136 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 1.102 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.

Lübeck im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lübeck, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lübeck 450 % Berichtsjahr 2024 —
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Lübeck mit ähnlichem Satz

Gemeinden in Schleswig-Holstein mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lübeck Grundsteuer B
Kiel 450 % 0 Prozentpunkte 500 %
Puls 450 % 0 Prozentpunkte 325 %
Norderstedt 440 % −10 Prozentpunkte 410 %
Wedel 420 % −30 Prozentpunkte 540 %
Flensburg 410 % −40 Prozentpunkte 690 %

Gewerbesteuer in Lübeck an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 450 % ergibt das 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Lübeck beschließt

Zuständig für die Festsetzung ist Lübeck selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Lübeck noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Aufkommen der Realsteuern in Lübeck

Istaufkommen der Realsteuern in Lübeck, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer170.268.710 Euro785 Euro
davon Gewerbesteuerumlage13.259.257 Euro61 Euro
Grundsteuer B38.836.368 Euro179 Euro
Grundsteuer A173.601 Euro1 Euro
Einwohner am 31.12.2024216.889

Je Einwohner flossen Lübeck im Berichtsjahr 2024 785 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lübeck

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lübeck?

Lübeck setzt 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 15.041,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lübeck?

500 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Lübeck durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Lübeck
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.