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Hebesätze Norderstedt
Norderstedt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 440 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Kreis Segeberg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 90 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Norderstedt hoch?
77 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 440 % fest. Damit liegt Norderstedt im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 1.101 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 4-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Norderstedt im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Norderstedt | 440 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Segeberg | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +90 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +60 Prozentpunkte |
Von 95 Gemeinden im Kreis Segeberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Norderstedt auf Platz 95, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Norderstedt liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Norderstedt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Itzstedt | 400 % | −40 Prozentpunkte | 350 % |
| Nahe | 400 % | −40 Prozentpunkte | 370 % |
| Ellerau | 395 % | −45 Prozentpunkte | 425 % |
| Bad Bramstedt | 390 % | −50 Prozentpunkte | 425 % |
| Bad Segeberg | 390 % | −50 Prozentpunkte | 425 % |
Gewerbesteuer in Norderstedt an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 440 %, also 14.707,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Norderstedt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Norderstedt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Norderstedt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 143.583.199 Euro | 1.733 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 11.423.756 Euro | 138 Euro |
| Grundsteuer B | 14.723.244 Euro | 178 Euro |
| Grundsteuer A | 39.237 Euro | 0 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 82.844 | |
Je Einwohner flossen Norderstedt im Berichtsjahr 2024 1.733 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Norderstedt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Norderstedt?
440 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.707,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Norderstedt?
Die Grundsteuer B liegt bei 410 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Norderstedt hoch?
Norderstedt liegt 90 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Kreis Segeberg von 350 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Norderstedt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.