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Brandenburg Landkreis Oberspreewald-Lausitz Lübbenau/Spreewald

Hebesätze Lübbenau/Spreewald

Landkreis Oberspreewald-Lausitz · AGS 12066196 · 15.852 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Lübbenau/Spreewald, Stadt

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Lübbenau/Spreewald setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 375 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Was der Wert für Lübbenau/Spreewald bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Lübbenau/Spreewald im mittleren Fünftel; der Satz von 375 % kommt insgesamt 86 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 384 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 39-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Lübbenau/Spreewald im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lübbenau/Spreewald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lübbenau/Spreewald 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz 360 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lübbenau/Spreewald auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Lübbenau/Spreewald liegt

Gemeinden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lübbenau/Spreewald Grundsteuer B
Senftenberg 370 % −5 Prozentpunkte 385 %
Vetschau/Spreewald 380 % +5 Prozentpunkte 394 %
Ruhland 360 % −15 Prozentpunkte 395 %
Calau 350 % −25 Prozentpunkte 405 %
Frauendorf 400 % +25 Prozentpunkte 390 %

Was die Gewerbesteuer in Lübbenau/Spreewald konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 375 % sind das 12.534,38 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Lübbenau/Spreewald, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Lübbenau/Spreewald noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lübbenau/Spreewald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lübbenau/Spreewald?

In Lübbenau/Spreewald gilt ein Hebesatz von 375 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.534,38 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lübbenau/Spreewald?

Die Grundsteuer B liegt bei 460 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Lübbenau/Spreewald hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Lübbenau/Spreewald liegt 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Lübbenau/Spreewald per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Lübbenau/Spreewald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.