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Rheinland-Pfalz Ludwigshafen am Rhein

Hebesätze Ludwigshafen am Rhein

Rheinland-Pfalz · AGS 07314000 · 173.349 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt

Gewerbesteuer
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ludwigshafen am Rhein beträgt 425 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 540 %. Der Landesmedian in Rheinland-Pfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Wo Ludwigshafen am Rhein im Vergleich steht

Der Wert von 425 % ordnet Ludwigshafen am Rhein im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 38 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.190 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ludwigshafen am Rhein im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ludwigshafen am Rhein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ludwigshafen am Rhein 425 % Berichtsjahr 2024
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ludwigshafen am Rhein Grundsteuer B
Daun 425 % 0 Prozentpunkte 667 %
Niederirsen 425 % 0 Prozentpunkte 465 %
Sankt Goarshausen 425 % 0 Prozentpunkte 553 %
Bad Ems 424 % −1 Prozentpunkte 523 %
Krickenbach 423 % −2 Prozentpunkte 609 %

Was die Gewerbesteuer in Ludwigshafen am Rhein konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 425 % macht daraus 14.205,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Ludwigshafen am Rhein nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ludwigshafen am Rhein, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ludwigshafen am Rhein noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ludwigshafen am Rhein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ludwigshafen am Rhein?

Ludwigshafen am Rhein setzt 425 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.205,63 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ludwigshafen am Rhein?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 540 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Ludwigshafen am Rhein legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ludwigshafen am Rhein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.