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Baden-Württemberg Landkreis Waldshut Lottstetten

Hebesätze Lottstetten

Landkreis Waldshut · AGS 08337070 · 2.376 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Lottstetten gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Waldshut liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Lottstetten bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lottstetten im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 864-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Lottstetten nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lottstetten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lottstetten 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Waldshut 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Waldshut mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lottstetten auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Lottstetten liegt

Gemeinden im Landkreis Waldshut mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lottstetten Grundsteuer B
Dachsberg (Südschwarzwald) 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Eggingen 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Görwihl 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Hohentengen am Hochrhein 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Jestetten 340 % 0 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Lottstetten

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Lottstetten legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Lottstetten fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lottstetten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lottstetten?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lottstetten?

300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Lottstetten hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Lottstetten liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Lottstetten. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Lottstetten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.