Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Waldshut Dachsberg (Südschwarzwald)

Hebesätze Dachsberg (Südschwarzwald)

Landkreis Waldshut · AGS 08337027 · 1.457 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Dachsberg (Südschwarzwald) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Waldshut liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Dachsberg (Südschwarzwald) zum Landesdurchschnitt liegt

Dachsberg (Südschwarzwald) liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 999-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Dachsberg (Südschwarzwald) im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dachsberg (Südschwarzwald), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dachsberg (Südschwarzwald) 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Waldshut 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Waldshut mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dachsberg (Südschwarzwald) auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Dachsberg (Südschwarzwald) liegt

Gemeinden im Landkreis Waldshut mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dachsberg (Südschwarzwald) Grundsteuer B
Eggingen 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Görwihl 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Hohentengen am Hochrhein 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Jestetten 340 % 0 Prozentpunkte 350 %
Küssaberg 340 % 0 Prozentpunkte 320 %

Gewerbesteuer in Dachsberg (Südschwarzwald) an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Dachsberg (Südschwarzwald) selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Dachsberg (Südschwarzwald) noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dachsberg (Südschwarzwald)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dachsberg (Südschwarzwald)?

Dachsberg (Südschwarzwald) setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dachsberg (Südschwarzwald)?

Die Grundsteuer B liegt bei 300 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Dachsberg (Südschwarzwald) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Dachsberg (Südschwarzwald) liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Dachsberg (Südschwarzwald) durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Dachsberg (Südschwarzwald)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.