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Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis Lollschied

Hebesätze Lollschied

Rhein-Lahn-Kreis · AGS 07141082 · 184 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lollschied beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 475 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Lollschied bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lollschied im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 410 % setzen bundesweit 177 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.037 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.950-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Lollschied im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lollschied, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lollschied 410 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Lahn-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lollschied auf Platz 111, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Lollschied mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lollschied Grundsteuer B
Dahlheim 410 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dornholzhausen 410 % 0 Prozentpunkte 485 %
Dörscheid 410 % 0 Prozentpunkte 480 %
Filsen 410 % 0 Prozentpunkte 495 %
Kamp-Bornhofen 410 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Lollschied konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 410 % ergibt das 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Lollschied beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Lollschied, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Lollschied noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lollschied

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lollschied?

Lollschied setzt 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.704,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lollschied?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 475 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Lollschied hoch?

Lollschied liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Rhein-Lahn-Kreis von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Lollschied selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Lollschied
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.