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Baden-Württemberg Landkreis Heilbronn Löwenstein

Hebesätze Löwenstein

Landkreis Heilbronn · AGS 08125059 · 3.406 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Löwenstein, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Löwenstein aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Heilbronn liegt bei 363 %, die Differenz beträgt 32 Prozentpunkte.

Wie Löwenstein bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Löwenstein im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.010 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 712-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Löwenstein nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Löwenstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Löwenstein 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Heilbronn 363 % Berichtsjahr 2024 +32 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Löwenstein auf Platz 44, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Löwenstein mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Löwenstein Grundsteuer B
Abstatt 395 % 0 Prozentpunkte 380 %
Ittlingen 395 % 0 Prozentpunkte 380 %
Gundelsheim 390 % −5 Prozentpunkte 440 %
Eppingen 385 % −10 Prozentpunkte 385 %
Weinsberg 385 % −10 Prozentpunkte 440 %

Ein Rechenbeispiel für Löwenstein

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Löwenstein beschliesst

Löwenstein legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Löwenstein fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Löwenstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Löwenstein?

Löwenstein setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Löwenstein?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 480 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Löwenstein hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Heilbronn von 363 % liegt Löwenstein 32 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Löwenstein. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Löwenstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.