Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Heilbronn Gundelsheim

Hebesätze Gundelsheim

Landkreis Heilbronn · AGS 08125039 · 7.619 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gundelsheim, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Gundelsheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Heilbronn liegt bei 363 %, die Differenz beträgt 27 Prozentpunkte.

Wo Gundelsheim im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Gundelsheim im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 347-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Gundelsheim nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gundelsheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gundelsheim 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Heilbronn 363 % Berichtsjahr 2024 +27 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gundelsheim auf Platz 43, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Gundelsheim liegt

Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gundelsheim Grundsteuer B
Abstatt 395 % +5 Prozentpunkte 380 %
Eppingen 385 % −5 Prozentpunkte 385 %
Ittlingen 395 % +5 Prozentpunkte 380 %
Löwenstein 395 % +5 Prozentpunkte 480 %
Weinsberg 385 % −5 Prozentpunkte 440 %

Ein Rechenbeispiel für Gundelsheim

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Gundelsheim legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Gundelsheim fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gundelsheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gundelsheim?

In Gundelsheim gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gundelsheim?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 440 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Gundelsheim hoch?

Gemessen am Median Landkreis Heilbronn von 363 % liegt der Satz von Gundelsheim 27 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Gundelsheim selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Gundelsheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.