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Hebesätze Löffingen
In Löffingen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt bei 368 %, die Differenz beträgt 28 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Löffingen hoch?
545 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 340 % fest. Damit liegt Löffingen im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 341-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Löffingen ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Löffingen | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald | 368 % | Berichtsjahr 2024 | −28 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 50 Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Löffingen auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Löffingen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Löffingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Buchenbach | 340 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Eisenbach (Hochschwarzwald) | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Hinterzarten | 340 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Kirchzarten | 340 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Münstertal/Schwarzwald | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
Was der Hebesatz in Löffingen in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 340 %, also 11.364,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Löffingen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Löffingen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Löffingen aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.524.661 Euro | 328 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 232.963 Euro | 30 Euro |
| Grundsteuer B | 964.990 Euro | 125 Euro |
| Grundsteuer A | 73.558 Euro | 10 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 7.692 | |
Löffingen nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 328 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Löffingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Löffingen?
Der Hebesatz liegt bei 340 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.364,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Löffingen?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 340 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Löffingen hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 368 %. Löffingen liegt 28 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Löffingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.