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Thüringen Saale-Holzland-Kreis Löberschütz

Hebesätze Löberschütz

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074054 · 149 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Löberschütz aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wo Löberschütz im Vergleich steht

Der Wert von 395 % ordnet Löberschütz im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 482 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 587-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Löberschütz im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Löberschütz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Löberschütz 395 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Löberschütz auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Löberschütz Grundsteuer B
Albersdorf 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Altenberga 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bad Klosterlausnitz 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Bobeck 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Bremsnitz 395 % 0 Prozentpunkte 405 %

Was die Gewerbesteuer in Löberschütz konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 395 % macht daraus 13.202,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Löberschütz, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Löberschütz noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Löberschütz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Löberschütz?

In Löberschütz gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Löberschütz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 389 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Löberschütz hoch?

Gemessen am Median Saale-Holzland-Kreis von 395 % liegt der Satz von Löberschütz genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Löberschütz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Löberschütz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.