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Baden-Württemberg Landkreis Karlsruhe Linkenheim-Hochstetten

Hebesätze Linkenheim-Hochstetten

Landkreis Karlsruhe · AGS 08215105 · 12.188 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Linkenheim-Hochstetten ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Karlsruhe liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Linkenheim-Hochstetten zum Landesdurchschnitt liegt

Linkenheim-Hochstetten liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 202-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Linkenheim-Hochstetten nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Linkenheim-Hochstetten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Linkenheim-Hochstetten 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Karlsruhe 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Linkenheim-Hochstetten auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Linkenheim-Hochstetten liegt

Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Linkenheim-Hochstetten Grundsteuer B
Forst 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Marxzell 360 % 0 Prozentpunkte 340 %
Stutensee 360 % 0 Prozentpunkte 370 %
Eggenstein-Leopoldshafen 350 % −10 Prozentpunkte 340 %
Gondelsheim 350 % −10 Prozentpunkte 320 %

Ein Rechenbeispiel für Linkenheim-Hochstetten

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Linkenheim-Hochstetten legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Linkenheim-Hochstetten fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Linkenheim-Hochstetten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Linkenheim-Hochstetten?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Linkenheim-Hochstetten?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Linkenheim-Hochstetten hoch?

Gemessen am Median Landkreis Karlsruhe von 350 % liegt der Satz von Linkenheim-Hochstetten 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Linkenheim-Hochstetten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.