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Niedersachsen Landkreis Cloppenburg Lindern (Oldenburg)

Hebesätze Lindern (Oldenburg)

Landkreis Cloppenburg · AGS 03453010 · 5.101 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Lindern (Oldenburg) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Cloppenburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Lindern (Oldenburg) zum Landesdurchschnitt liegt

Lindern (Oldenburg) liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 41 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 339-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Lindern (Oldenburg) im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lindern (Oldenburg), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lindern (Oldenburg) 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Cloppenburg 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Landkreis Cloppenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lindern (Oldenburg) auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Lindern (Oldenburg) liegt

Gemeinden im Landkreis Cloppenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lindern (Oldenburg) Grundsteuer B
Lastrup 350 % 0 Prozentpunkte 365 %
Barßel 360 % +10 Prozentpunkte 370 %
Essen (Oldenburg) 340 % −10 Prozentpunkte 330 %
Saterland 360 % +10 Prozentpunkte 380 %
Garrel 365 % +15 Prozentpunkte 310 %

Gewerbesteuer in Lindern (Oldenburg) an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Lindern (Oldenburg) selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Lindern (Oldenburg) noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lindern (Oldenburg)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lindern (Oldenburg)?

In Lindern (Oldenburg) gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lindern (Oldenburg)?

Die Grundsteuer B liegt bei 340 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Lindern (Oldenburg) hoch?

Lindern (Oldenburg) liegt 30 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Cloppenburg von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Lindern (Oldenburg). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Lindern (Oldenburg)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.