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Niedersachsen Landkreis Cloppenburg Essen (Oldenburg)

Hebesätze Essen (Oldenburg)

Landkreis Cloppenburg · AGS 03453006 · 9.102 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Essen (Oldenburg) setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Cloppenburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Essen (Oldenburg) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Essen (Oldenburg) im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 21 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 234-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Essen (Oldenburg) vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Essen (Oldenburg), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Essen (Oldenburg) 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Cloppenburg 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Landkreis Cloppenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Essen (Oldenburg) auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Essen (Oldenburg)

Gemeinden im Landkreis Cloppenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Essen (Oldenburg) Grundsteuer B
Lastrup 350 % +10 Prozentpunkte 365 %
Lindern (Oldenburg) 350 % +10 Prozentpunkte 340 %
Barßel 360 % +20 Prozentpunkte 370 %
Saterland 360 % +20 Prozentpunkte 380 %
Garrel 365 % +25 Prozentpunkte 310 %

Wie viel Gewerbesteuer in Essen (Oldenburg) anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Essen (Oldenburg) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Essen (Oldenburg) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Essen (Oldenburg)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Essen (Oldenburg)?

340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Essen (Oldenburg)?

Essen (Oldenburg) setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Essen (Oldenburg) hoch?

Der Median Landkreis Cloppenburg liegt bei 380 %. Essen (Oldenburg) liegt damit 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Essen (Oldenburg) per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Essen (Oldenburg)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.