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Thüringen Landkreis Greiz Lindenkreuz

Hebesätze Lindenkreuz

Landkreis Greiz · AGS 16076044 · 427 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Lindenkreuz setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Greiz liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Lindenkreuz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lindenkreuz im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 420 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 574 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 395-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Lindenkreuz im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lindenkreuz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lindenkreuz 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Greiz 395 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 42 Gemeinden im Landkreis Greiz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lindenkreuz auf Platz 39, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Greiz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lindenkreuz Grundsteuer B
Bocka 420 % 0 Prozentpunkte 450 %
Langenwetzendorf 425 % +5 Prozentpunkte 425 %
Hohenleuben 410 % −10 Prozentpunkte 410 %
Berga-Wünschendorf 406 % −14 Prozentpunkte 426 %
Greiz 434 % +14 Prozentpunkte 439 %

Was die Gewerbesteuer in Lindenkreuz konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 420 % ergibt das 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Lindenkreuz, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Lindenkreuz noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lindenkreuz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lindenkreuz?

Lindenkreuz setzt 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.038,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lindenkreuz?

450 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Lindenkreuz hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Lindenkreuz liegt 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Lindenkreuz durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Lindenkreuz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.