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Thüringen Landkreis Greiz Berga-Wünschendorf

Hebesätze Berga-Wünschendorf

Landkreis Greiz · AGS 16076094
Amtliche Bezeichnung: Berga-Wünschendorf, Stadt

Gewerbesteuer
406 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
426 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
324 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Berga-Wünschendorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 406 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 426 %. Der Median Landkreis Greiz liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Wo Berga-Wünschendorf im Vergleich steht

Der Wert von 406 % ordnet Berga-Wünschendorf im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 7 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 554 von 605, von unten gezählt.

Berga-Wünschendorf im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Berga-Wünschendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Berga-Wünschendorf 406 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Greiz 395 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +26 Prozentpunkte

Von 42 Gemeinden im Landkreis Greiz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Berga-Wünschendorf auf Platz 37, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Greiz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Berga-Wünschendorf Grundsteuer B
Zeulenroda-Triebes 404 % −2 Prozentpunkte 411 %
Hohenleuben 410 % +4 Prozentpunkte 410 %
Brahmenau 400 % −6 Prozentpunkte 420 %
Caaschwitz 400 % −6 Prozentpunkte 430 %
Gauern 400 % −6 Prozentpunkte 421 %

Gewerbesteuer in Berga-Wünschendorf an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 406 % macht daraus 13.570,55 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 869,05 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Berga-Wünschendorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Berga-Wünschendorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Berga-Wünschendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Berga-Wünschendorf?

In Berga-Wünschendorf gilt ein Hebesatz von 406 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.570,55 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Berga-Wünschendorf?

Berga-Wünschendorf setzt die Grundsteuer B auf 426 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Berga-Wünschendorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Berga-Wünschendorf liegt 11 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Berga-Wünschendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Berga-Wünschendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.