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Thüringen Landkreis Greiz Langenwetzendorf

Hebesätze Langenwetzendorf

Landkreis Greiz · AGS 16076039 · 4.025 Einwohner

Gewerbesteuer
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Langenwetzendorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 425 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Landkreis Greiz liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Langenwetzendorf zum Landesdurchschnitt liegt

Langenwetzendorf liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 39 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 425 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 589 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 112-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Langenwetzendorf im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Langenwetzendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Langenwetzendorf 425 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Greiz 395 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte

Von 42 Gemeinden im Landkreis Greiz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Langenwetzendorf auf Platz 41, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Langenwetzendorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Greiz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Langenwetzendorf Grundsteuer B
Bocka 420 % −5 Prozentpunkte 450 %
Lindenkreuz 420 % −5 Prozentpunkte 450 %
Greiz 434 % +9 Prozentpunkte 439 %
Hohenleuben 410 % −15 Prozentpunkte 410 %
Berga-Wünschendorf 406 % −19 Prozentpunkte 426 %

Gewerbesteuer in Langenwetzendorf an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 425 % Hebesatz sind 14.205,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Langenwetzendorf beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Langenwetzendorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Langenwetzendorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Langenwetzendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Langenwetzendorf?

Der Hebesatz liegt bei 425 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.205,63 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Langenwetzendorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 425 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Langenwetzendorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Langenwetzendorf liegt 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Langenwetzendorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Langenwetzendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.