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Rheinland-Pfalz Landkreis Neuwied Leutesdorf

Hebesätze Leutesdorf

Landkreis Neuwied · AGS 07138038 · 1.727 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Leutesdorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Leutesdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Leutesdorf im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 393-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Leutesdorf im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Leutesdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Leutesdorf 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neuwied 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 62 Gemeinden im Landkreis Neuwied mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Leutesdorf auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Leutesdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Neuwied mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Leutesdorf Grundsteuer B
Breitscheid 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bruchhausen 380 % 0 Prozentpunkte 520 %
Dattenberg 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Datzeroth 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dierdorf 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Gewerbesteuer in Leutesdorf an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Leutesdorf beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Leutesdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Leutesdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Leutesdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Leutesdorf?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Leutesdorf?

Leutesdorf setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Leutesdorf hoch?

Leutesdorf liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Neuwied von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Leutesdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Leutesdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.