Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Nordrhein-Westfalen Kreis Lippe Leopoldshöhe

Hebesätze Leopoldshöhe

Kreis Lippe · AGS 05766048 · 16.581 Einwohner

Gewerbesteuer
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
560 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Leopoldshöhe ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 495 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 560 %. Der Median Kreis Lippe liegt bei 445 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Leopoldshöhe bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Leopoldshöhe im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 495 % setzen bundesweit 18 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 311 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 246-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Leopoldshöhe vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Leopoldshöhe, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Leopoldshöhe 495 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Lippe 445 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +115 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Kreis Lippe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Leopoldshöhe auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Leopoldshöhe liegt

Gemeinden im Kreis Lippe mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Leopoldshöhe Grundsteuer B
Extertal 475 % −20 Prozentpunkte 535 %
Horn-Bad Meinberg 450 % −45 Prozentpunkte 580 %
Lemgo 450 % −45 Prozentpunkte 525 %
Detmold 446 % −49 Prozentpunkte 540 %
Bad Salzuflen 445 % −50 Prozentpunkte 620 %

Wie viel Gewerbesteuer in Leopoldshöhe anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 495 % ergibt das 16.545,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.843,88 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Leopoldshöhe ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Leopoldshöhe

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Leopoldshöhe?

Der Hebesatz liegt bei 495 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 16.545,38 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Leopoldshöhe?

560 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Leopoldshöhe hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Lippe von 445 % liegt Leopoldshöhe 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Leopoldshöhe durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Leopoldshöhe
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.