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Nordrhein-Westfalen Kreis Lippe Horn-Bad Meinberg

Hebesätze Horn-Bad Meinberg

Kreis Lippe · AGS 05766032 · 17.372 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Horn-Bad Meinberg, Stadt

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
580 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Horn-Bad Meinberg setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 580 %. Der Median Kreis Lippe liegt bei 445 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Horn-Bad Meinberg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Horn-Bad Meinberg im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 450 % setzen bundesweit 136 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 239-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Horn-Bad Meinberg nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Horn-Bad Meinberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Horn-Bad Meinberg 450 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Lippe 445 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Kreis Lippe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Horn-Bad Meinberg auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Lippe mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Horn-Bad Meinberg Grundsteuer B
Lemgo 450 % 0 Prozentpunkte 525 %
Detmold 446 % −4 Prozentpunkte 540 %
Bad Salzuflen 445 % −5 Prozentpunkte 620 %
Barntrup 445 % −5 Prozentpunkte 550 %
Kalletal 445 % −5 Prozentpunkte 547 %

Ein Rechenbeispiel für Horn-Bad Meinberg

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 450 % ergibt das 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Horn-Bad Meinberg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Horn-Bad Meinberg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Horn-Bad Meinberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Horn-Bad Meinberg?

Der Hebesatz liegt bei 450 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.041,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Horn-Bad Meinberg?

Die Grundsteuer B liegt bei 580 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Horn-Bad Meinberg hoch?

Horn-Bad Meinberg liegt 5 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Kreis Lippe von 445 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Horn-Bad Meinberg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Horn-Bad Meinberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.