Sachsen ›Leipzig
Hebesätze Leipzig
Für Leipzig ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Landesmedian in Sachsen liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 460 % aus.
Was der Wert für Leipzig bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Leipzig im höchsten Fünftel; der Satz von 460 % kommt insgesamt 43 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 415 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Leipzig im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Leipzig | 460 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Leipzig | 460 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +80 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Leipzig
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Leipzig | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Naunhof | 460 % | 0 Prozentpunkte | 327 % |
| Stadt Wehlen | 465 % | +5 Prozentpunkte | 405 % |
| Bad Muskau | 450 % | −10 Prozentpunkte | 490 % |
| Bad Schandau | 450 % | −10 Prozentpunkte | 460 % |
| Chemnitz | 450 % | −10 Prozentpunkte | 493 % |
Was die Gewerbesteuer in Leipzig konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 460 % sind das 15.375,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Leipzig, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Leipzig noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Leipzig
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Leipzig?
Der Hebesatz liegt bei 460 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.375,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Leipzig?
450 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Leipzig durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.