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Hebesätze Leimbach
In Leimbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Leimbach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Leimbach im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.258-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Leimbach im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Leimbach | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 234 Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Leimbach auf Platz 23, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Leimbach mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Leimbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Alsdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Altscheid | 380 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Ammeldingen bei Neuerburg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Auw an der Kyll | 380 % | 0 Prozentpunkte | 518 % |
| Auw bei Prüm | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Leimbach an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Leimbach beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Leimbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Leimbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Leimbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Leimbach?
Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Leimbach?
470 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Leimbach hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Leimbach liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Leimbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.