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Hebesätze Lehmrade
345 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Lehmrade aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 21 Prozentpunkte.
Wie Lehmrade zum Landesdurchschnitt liegt
Lehmrade liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 69 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 345 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 416 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 623-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Lehmrade vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lehmrade | 345 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Herzogtum Lauenburg | 324 % | Berichtsjahr 2024 | +21 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −35 Prozentpunkte |
Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lehmrade auf Platz 93, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Lehmrade
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lehmrade | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Besenthal | 340 % | −5 Prozentpunkte | 290 % |
| Buchholz | 340 % | −5 Prozentpunkte | 425 % |
| Güster | 350 % | +5 Prozentpunkte | 350 % |
| Kittlitz | 340 % | −5 Prozentpunkte | 385 % |
| Krüzen | 350 % | +5 Prozentpunkte | 320 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Lehmrade anfällt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 345 % Hebesatz sind 11.531,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Lehmrade und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Lehmrade ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Was Lehmrade aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 221.929 Euro | 352 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 22.512 Euro | 36 Euro |
| Grundsteuer B | 73.997 Euro | 117 Euro |
| Grundsteuer A | 5.672 Euro | 9 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 630 | |
Lehmrade nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 352 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 630 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lehmrade
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lehmrade?
Lehmrade setzt 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.531,63 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lehmrade?
Lehmrade setzt die Grundsteuer B auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Lehmrade hoch?
Lehmrade liegt 21 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Kreis Herzogtum Lauenburg von 324 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Lehmrade legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.