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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Besenthal

Hebesätze Besenthal

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053010 · 94 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Besenthal aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 290 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 16 Prozentpunkte.

Wie Besenthal zum Landesdurchschnitt liegt

Besenthal liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 345 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.066-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Besenthal im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Besenthal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Besenthal 340 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 +16 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Besenthal auf Platz 89, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Besenthal mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Besenthal Grundsteuer B
Buchholz 340 % 0 Prozentpunkte 425 %
Kittlitz 340 % 0 Prozentpunkte 385 %
Ziethen 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Groß Grönau 335 % −5 Prozentpunkte 370 %
Lehmrade 345 % +5 Prozentpunkte 340 %

Was die Gewerbesteuer in Besenthal konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Besenthal beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Besenthal, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Besenthal noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Besenthal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Besenthal?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Besenthal?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 290 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Besenthal hoch?

Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %. Besenthal liegt damit 16 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Besenthal durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Besenthal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.