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Hessen Vogelsbergkreis Lautertal (Vogelsberg)

Hebesätze Lautertal (Vogelsberg)

Vogelsbergkreis · AGS 06535012 · 2.272 Einwohner

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
457 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
407 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lautertal (Vogelsberg) beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 457 %. Der Median Vogelsbergkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Was der Wert für Lautertal (Vogelsberg) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Lautertal (Vogelsberg) im vierten Fünftel; der Satz von 385 % kommt insgesamt 145 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 181 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 408-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Lautertal (Vogelsberg) nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lautertal (Vogelsberg), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lautertal (Vogelsberg) 385 % Berichtsjahr 2024
Median Vogelsbergkreis 400 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Vogelsbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lautertal (Vogelsberg) auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Lautertal (Vogelsberg) liegt

Gemeinden im Vogelsbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lautertal (Vogelsberg) Grundsteuer B
Romrod 385 % 0 Prozentpunkte 385 %
Antrifttal 380 % −5 Prozentpunkte 450 %
Grebenau 380 % −5 Prozentpunkte 465 %
Grebenhain 380 % −5 Prozentpunkte 550 %
Feldatal 395 % +10 Prozentpunkte 420 %

Ein Rechenbeispiel für Lautertal (Vogelsberg)

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 385 % sind das 12.868,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Lautertal (Vogelsberg) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Lautertal (Vogelsberg) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lautertal (Vogelsberg)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lautertal (Vogelsberg)?

In Lautertal (Vogelsberg) gilt ein Hebesatz von 385 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.868,63 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lautertal (Vogelsberg)?

Lautertal (Vogelsberg) setzt die Grundsteuer B auf 457 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Lautertal (Vogelsberg) hoch?

Lautertal (Vogelsberg) liegt 15 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Vogelsbergkreis von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Lautertal (Vogelsberg) selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Lautertal (Vogelsberg)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.