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Hessen Vogelsbergkreis Feldatal

Hebesätze Feldatal

Vogelsbergkreis · AGS 06535003 · 2.400 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Feldatal beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Vogelsbergkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Feldatal bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Feldatal im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 222 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 404-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Feldatal im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Feldatal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Feldatal 395 % Berichtsjahr 2024
Median Vogelsbergkreis 400 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Vogelsbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Feldatal auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Vogelsbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Feldatal Grundsteuer B
Freiensteinau 400 % +5 Prozentpunkte 365 %
Herbstein 400 % +5 Prozentpunkte 400 %
Kirtorf 400 % +5 Prozentpunkte 795 %
Lauterbach (Hessen) 400 % +5 Prozentpunkte 550 %
Mücke 400 % +5 Prozentpunkte 420 %

Gewerbesteuer in Feldatal an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Feldatal nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Feldatal selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Feldatal noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Feldatal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Feldatal?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Feldatal?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Feldatal hoch?

Feldatal liegt 5 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Vogelsbergkreis von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Feldatal. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Feldatal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.