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Baden-Württemberg Landkreis Biberach Laupheim

Hebesätze Laupheim

Landkreis Biberach · AGS 08426070 · 22.839 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Laupheim, Stadt

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Laupheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 365 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Biberach liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Laupheim bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Laupheim im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 365 % setzen bundesweit 150 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 697 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 88-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Laupheim im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Laupheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Laupheim 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Biberach 340 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Biberach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Laupheim auf Platz 45, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Biberach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Laupheim Grundsteuer B
Hochdorf 360 % −5 Prozentpunkte 320 %
Ummendorf 360 % −5 Prozentpunkte 320 %
Warthausen 360 % −5 Prozentpunkte 350 %
Dürmentingen 350 % −15 Prozentpunkte 320 %
Unlingen 350 % −15 Prozentpunkte 370 %

Gewerbesteuer in Laupheim an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 365 % ergibt das 12.200,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Laupheim nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Laupheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Laupheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Laupheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Laupheim?

Laupheim setzt 365 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.200,13 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Laupheim?

365 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Laupheim hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Biberach von 340 % liegt Laupheim 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Laupheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Laupheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.