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Hebesätze Dürmentingen
Für Dürmentingen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Biberach liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Dürmentingen hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Dürmentingen im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 821-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Dürmentingen ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Dürmentingen | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Biberach | 340 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 45 Gemeinden im Landkreis Biberach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dürmentingen auf Platz 40, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Dürmentingen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Dürmentingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Unlingen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Bad Schussenried | 348 % | −2 Prozentpunkte | 410 % |
| Ochsenhausen | 345 % | −5 Prozentpunkte | 340 % |
| Achstetten | 340 % | −10 Prozentpunkte | 340 % |
| Alleshausen | 340 % | −10 Prozentpunkte | 300 % |
Was der Hebesatz in Dürmentingen in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Dürmentingen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Dürmentingen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Dürmentingen tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 4.196.085 Euro | 1.565 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 431.030 Euro | 161 Euro |
| Grundsteuer B | 373.822 Euro | 139 Euro |
| Grundsteuer A | 35.857 Euro | 13 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.681 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Dürmentingen im Berichtsjahr 2024 1.565 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Dürmentingen liegt über diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dürmentingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dürmentingen?
In Dürmentingen gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dürmentingen?
Die Grundsteuer B liegt bei 320 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Dürmentingen hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Biberach von 340 % liegt Dürmentingen 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Dürmentingen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.