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Hebesätze Laufach
Laufach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Aschaffenburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wie Laufach zum Landesdurchschnitt liegt
Laufach liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 536-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Laufach vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Laufach | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Aschaffenburg | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 32 Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Laufach auf Platz 9, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Laufach
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Laufach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bessenbach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Glattbach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Kleinostheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Mömbris | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Schöllkrippen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Laufach anfällt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Laufach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Laufach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Laufach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Laufach?
Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Laufach?
320 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Laufach hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Laufach liegt 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Laufach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.