Bayern › Landkreis Aschaffenburg ›Kleinostheim
Hebesätze Kleinostheim
Kleinostheim setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Aschaffenburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Was der Wert für Kleinostheim bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Kleinostheim im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 309-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Kleinostheim im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kleinostheim | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Aschaffenburg | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 32 Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kleinostheim auf Platz 9, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kleinostheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bessenbach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Glattbach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Laufach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Mömbris | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Schöllkrippen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Gewerbesteuer in Kleinostheim an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Kleinostheim nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Kleinostheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Kleinostheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kleinostheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kleinostheim?
Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kleinostheim?
Die Grundsteuer B liegt bei 320 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Kleinostheim hoch?
Gemessen am Median Landkreis Aschaffenburg von 360 % liegt der Satz von Kleinostheim 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Kleinostheim selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.