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Sachsen Landkreis Zwickau Langenweißbach

Hebesätze Langenweißbach

Landkreis Zwickau · AGS 14524150 · 2.422 Einwohner

Gewerbesteuer
385 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
345 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
305 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

385 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Langenweißbach aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 345 %. Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 385 % aus.

Wo Langenweißbach im Vergleich steht

Der Wert von 385 % ordnet Langenweißbach im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 144 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 46 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 295-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Langenweißbach ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Langenweißbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Langenweißbach 385 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Langenweißbach 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Zwickau 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Zwickau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Langenweißbach auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Langenweißbach

Gemeinden im Landkreis Zwickau mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Langenweißbach Grundsteuer B
Callenberg 390 % +5 Prozentpunkte 335 %
Gersdorf 380 % −5 Prozentpunkte 340 %
Hartmannsdorf b. Kirchberg 380 % −5 Prozentpunkte 450 %
Langenbernsdorf 390 % +5 Prozentpunkte 335 %
Lichtenstein/Sa. 390 % +5 Prozentpunkte 444 %

Was der Hebesatz in Langenweißbach in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 385 % macht daraus 12.868,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Langenweißbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Langenweißbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Langenweißbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Langenweißbach?

Der Hebesatz liegt bei 385 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.868,63 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Langenweißbach?

Die Grundsteuer B liegt bei 345 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Langenweißbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Langenweißbach liegt 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Langenweißbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Langenweißbach
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.