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Hebesätze Hartmannsdorf b. Kirchberg
In Hartmannsdorf b. Kirchberg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Zwickau liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 380 % aus.
Wo Hartmannsdorf b. Kirchberg im Vergleich steht
Der Wert von 380 % ordnet Hartmannsdorf b. Kirchberg im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 19 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 369-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Hartmannsdorf b. Kirchberg vorliegen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hartmannsdorf b. Kirchberg | 380 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Hartmannsdorf b. Kirchberg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Zwickau | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 33 Gemeinden im Landkreis Zwickau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hartmannsdorf b. Kirchberg auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hartmannsdorf b. Kirchberg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Gersdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Langenweißbach | 385 % | +5 Prozentpunkte | 345 % |
| Oberlungwitz | 375 % | −5 Prozentpunkte | 335 % |
| Callenberg | 390 % | +10 Prozentpunkte | 335 % |
| Langenbernsdorf | 390 % | +10 Prozentpunkte | 335 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Hartmannsdorf b. Kirchberg anfällt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo die Festsetzung für Hartmannsdorf b. Kirchberg nachzulesen ist
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Hartmannsdorf b. Kirchberg und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Hartmannsdorf b. Kirchberg ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hartmannsdorf b. Kirchberg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hartmannsdorf b. Kirchberg?
380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hartmannsdorf b. Kirchberg?
Die Grundsteuer B liegt bei 450 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Hartmannsdorf b. Kirchberg hoch?
Gemessen am Median Landkreis Zwickau von 400 % liegt der Satz von Hartmannsdorf b. Kirchberg 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hartmannsdorf b. Kirchberg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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